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   BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 9/91   

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https://dejure.org/1992,6541
BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 9/91 (https://dejure.org/1992,6541)
BSG, Entscheidung vom 06.08.1992 - 8 RKn 9/91 (https://dejure.org/1992,6541)
BSG, Entscheidung vom 06. August 1992 - 8 RKn 9/91 (https://dejure.org/1992,6541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit - Pflichtbelegung von Kalendermonaten mit Beiträgen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit - Anforderungen an eine Aufschubzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89

    Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 9/91
    Insoweit hat aber das BSG von Anfang an klargestellt, daß eine regelmäßige Meldung bei einem Arbeitsamt erforderlich ist, um den Tatbestand dieser Ausfallzeit zu erfüllen (BSGE 32, 279; SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 9/91
    Der Senat hat zwar bereits in seinen Urteilen vom 24. Juli 1985 (BSGE 58, 283 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] und SozR 1200 § 14 Nr. 19) im Anschluß an eine gesicherte Rechtsprechung des BSG angenommen, daß ein Herstellungsanspruch gegen die zur Leistung verpflichtete Behörde auch dann gegeben sein kann, wenn die unzureichende Beratung, die zu Nachteilen für den Betroffenen geführt hat, einer anderen Behörde zuzurechnen ist.
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Kindergeld - Kinderzuschuß - Tod des

    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 9/91
    Der Senat hat zwar bereits in seinen Urteilen vom 24. Juli 1985 (BSGE 58, 283 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] und SozR 1200 § 14 Nr. 19) im Anschluß an eine gesicherte Rechtsprechung des BSG angenommen, daß ein Herstellungsanspruch gegen die zur Leistung verpflichtete Behörde auch dann gegeben sein kann, wenn die unzureichende Beratung, die zu Nachteilen für den Betroffenen geführt hat, einer anderen Behörde zuzurechnen ist.
  • BSG, 29.04.1971 - 5 RKn 24/69

    Arbeitsloser - Meldung beim Arbeitsamt - Meldehäufigkeit

    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 9/91
    Insoweit hat aber das BSG von Anfang an klargestellt, daß eine regelmäßige Meldung bei einem Arbeitsamt erforderlich ist, um den Tatbestand dieser Ausfallzeit zu erfüllen (BSGE 32, 279; SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Sie ist nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich (so schon BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2; vgl aber auch BSG Urteil vom 6. August 1992 - 8 RKn 9/91; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Gegebenenfalls hätte für die BA kraft Gesetzes, nämlich gemäß § 2 Abs. 2 Halbs 2 SGB I, den alle Leistungsträger füreinander neben der Erfüllung ihrer originären Aufgaben zu beachten haben, die Pflicht bestanden, dem Kläger nahezulegen, sich von der Beklagten beraten zu lassen (zum Ausnahmecharakter solcher Pflichten: BSG Urteil vom 6. August 1992, 8 RKn 9/91, in: Kompass 1992, 43 f; ein Ausnahmefall in BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97

    Krankenversicherung

    Die engen Verknüpfungen der verschiedenen Zweige der sozialen Sicherung, die von Betroffenen oftmals nicht überschaut werden, machen es erforderlich, die Beratungspflicht der Versicherungsträger dahin abzugrenzen, daß Versicherte zumindest auf Fragen, die für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes oder erhebliche Leistungsnachteile bedeutsam sind, bei konkretem Anlaß hingewiesen werden (BSGE 73, 56, 59 ff. m.w.Nw.; s.a. BSG SozR 3 -2600 § 58 Nr. 2, Bl. 6 f.; BSG, Urteil vom 06.08.1992 - 8 RKn 9/91 -, Umdr. S. 5).
  • LSG Bayern, 24.10.2000 - L 6 RJ 564/96

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit;

    Der am 29.06.1934 geborene Kläger ist nämlich beim Erlaß des Widerspruchsbescheides vom 24.04.1985 erst fünfzig Jahre alt gewesen (vgl. zum Gesichtspunkt des Lebensalters BSG-Urteil vom 06.08.1992 - Az. 8 RKn 9/91, unveröffentlicht, am Ende).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 971/11

    Rentenversicherung

    Die Meldung wegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender iSd § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI kann vielmehr - ähnlich wie die Arbeitslosmeldung nach § 117 Abs. 1 Nr. 2, § 122 Abs. 1 Satz 7 SGB III - nur durch den Arbeitslosen selbst erfolgen (so schon BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2; BSGE 92, 241ff = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 und BSG, Urt v 6. August 1992, Az 8 RKn 9/91).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - L 21 R 667/06

    Gesetzliche Rentenversicherung - Altersrente für Frauen - Vorversicherungszeit -

    58 Zwar ist der Versicherungsträger auch dann, wenn der Versicherte nicht ausdrücklich Auskunft oder Beratung verlangt, gehalten, den Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses spontan auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nutzen würde (vgl. BSG v. 16. September 1998, B 11 AL 17/98 R, juris; v. 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R - BSG, Urteil vom 6. August 1992 - 8 RKn 9/91 -, juris).
  • LSG Bayern, 05.08.2003 - L 5 RJ 211/01

    Ausgangspunkt bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit; Anrechnung von im Ausland

    Soweit die Zeit ab 1992 betroffen ist, muss zunächst beachtet werden, dass der Kläger damals erst 49 Jahre alt war (zum Gesichtspunkt des Lebensalters vergleiche BSG vom 06.08.1992 - 8 RKn 9/91 am Ende).
  • LSG Bayern, 09.09.2004 - L 14 RJ 652/01

    Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Möglichkeit einer

    Das Arbeitsamt hat damit nur bei gemeinsamen Berührungspunkten wie z.B. den ehemaligen Ausfallzeiten eine Hinweispflicht, die unter anderem beinhaltet, den Versicherten auf die Notwendigkeit weiterer Arbeitslosmeldung bei Auslauf der Leistungen seitens der Arbeitsverwaltung aufmerksam zu machen (vgl. BSG vom 06.08.1992 - 8 RKN 9/91).
  • LSG Bayern, 08.05.2003 - L 11 AL 87/00

    Gewährung von Arbeitslosengeld; Arbeitstätigkeit in Italien;

    Nach der Rechtsprechung des BSG muss ein Versicherungsträger einen Versicherten aber auch ohne dessen Wunsch von sich aus belehren, wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein konkreter Anlass ergibt, den Versicherten spontan auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Versicherte mutmaßlich nützen würde (vgl BSGE 60, 79, 86; BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 und 3-3200 § 86a Nr. 2 jeweils mwN; BSG vom 06.08.1992 - 8 RKn 9/91; BSG vom 09.12.1997 - 8 RKn 1/97).
  • LSG Bayern, 18.07.2002 - L 14 RJ 212/01

    Rente wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit für einen Mazedonier; Möglichkeit der

    Es ist ohne nähere Anhaltspunkte nicht Aufgabe des Arbeitsamts, die Versicherten (bei Beendigung des Leistungsbezugs) zu bewegen, weiterhin alle nur möglichen Voraussetzungen für einen späteren Erhalt von Rente zu erfüllen und sich z.B. periodisch und dauernd arbeitslos zu melden (Urteil des BSG vom 06.08.1992 - 8 RKn 9/91).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - L 13 R 5096/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2005 - L 2 RI 408/00
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